Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Rapunzel Event & Trucking Service

 

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote der Rapunzel Event & Trucking Service sind freibleibend.
  2. Der Besteller kann seinen Auftrag mündlich oder schriftlich erteilen.
  3. Der Besteller erhält von Rapunzel Event & Trucking Service eine schriftliche Bestätigung des Auftrages mit bindendem Zahlungsplan.
  4. Der Vertrag kommt erst mit der fristgerechten vereinbarten Anzahlung zustande.


§ 2 Leistungsumfang

  1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der schriftlichen Bestätigung maßgebend.
  2. Die Leistungen umfassen in dem durch die schriftliche Bestätigung vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeuges inklusive Ausstattung der vereinbarten Art.
  3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste, die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt, die Beaufsichtigung des Gepäcks, insbesondere beim Be- und Entladen.
  4. Technische Einrichtungen und Geräte im Fahrzeug sowie zugehöriger Versorgungseinheiten die aufgrund von Umwelteinflüssen, technischer Defekte oder den Diensten Dritter temporär ausfallen, sind nicht Bestandteil der Miete und von einer Zahlungsminderung ausgeschlossen.


§ 3 Preis und Zahlung

  • Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise und der auf dieser Grundlage ausgehandelte Zahlungsplan. 
  • Gewöhnliches Zahlungsziel ist: 50% Anzahlung bei Auftragsbestätigung Restzahlung der gesamten Summe bis 5 Tage vor Tourstart.
  • Abweichende Zahlungsziele sind möglich und zwingend schriftlich zu vereinbaren.
  • Bei nicht fristgerechter Zahlung kommt es zum Vertragsbruch.
  • Mit Zahlungsverzug von mehr als 2 Werk- oder Einsatztagen kann Rapunzel Event & Trucking Service die Leistungen ersatzlos einstellen, oder den Restbetrag vollumfänglich sofort fordern.


§ 4 Kündigung und Rücktritt durch den Besteller

  • Kündigt der Besteller den Vertrag vor Fahrtende oder nimmt er das Fahrzeug nicht in Anspruch, so tritt keine Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung ein, sofern die Kündigung nicht auf einem Umstand beruht, den die Rapunzel Event & Trucking Service zu verantworten hat.
  • Der Besteller hat in diesen Fällen folgende Pauschalen zu entrichten:

    • Bei Nichtinanspruchnahme nach Auftragsbestätigung durch den Beförderer 50%
    • Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 30. Tag vor Fahrtantritt: 75 %
    • Bei Nichtinanspruchnahme ab dem 15. Tag vor Fahrtantritt: 90 %

 

  • Bei Absagen, egal aus welchem Grund, werden mind. 10% bereits geleisteter Anzahlungen nicht erstattet.
  • Die Schadenersatzzahlung ist entsprechend höher oder niedriger, wenn die Rapunzel Event & Trucking Service einen höheren oder der Besteller einen niedrigeren Schaden nachweist.

 

§ 5 Kündigung und Rücktritt

  1. Rapunzel Event & Trucking Service und der Besteller können den Vertrag kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, den sie nicht zu vertreten haben und der die Fortsetzung der Miete unzumutbar macht, insbesondere in Fällen höherer Gewalt wie Krieg, Unruhen, erheblich gefährdenden Witterungs- und Straßenverhältnissen, Grenzschließungen und Straßensperren.
  2. Bei unverschuldetem Fahrzeugausfall, insbesondere bedingt durch Unfälle, technische Defekte am Fahrzeug trotz regelmäßiger und ordnungsgemäßer Wartung, Rapunzel Event & Trucking Service verpflichtet ein gleichwertiges Fahrzeug zu stellen. Steht ein solches Fahrzeug wegen mangelnder Verfügbarkeit nicht zur Verfügung, so werden Rapunzel Event & Trucking Service und der Besteller von ihren Leistungspflichten frei.
  3. In beiden Fällen Rapunzel Event & Trucking Service während der Mietzeit die erforderlichen organisatorischen Abwicklungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Besteller zu treffen. Für erbrachte Leistungen erhält die Rapunzel Event & Trucking Service eine Vergütung nach den üblichen Sätzen. Entstehende Mehrkosten sind die vom Besteller allein zu tragen.

 

 § 6 Verhalten der Fahrgäste

  1. Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, des Straßenverkehrs ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebietet.
  2. Anweisung der Fahrer ist stets Folge zu leisten.
  3. Fahrgästen ist streng verboten, die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, oder Missbrauch der im Fahrzeug befindlichen Nothämmer.
  4. Die Bereiche der Türen, sowie Fluchtwege und Durchgänge sind stets freizuhalten.
  5. Bei grober Verschmutzung und Beschädigung von dem Fahrzeug werden Kosten erhoben, deren Höhe nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet wird, mindestens jedoch 200€.  Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ausfallkosten, sollte das Fahrzeug nicht eingesetzt werden können, bleiben davon unberührt und werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen, Personen die sich den Anweisungen widersetzten, haften für alle daraus entstehenden Kosten und können von der Beförderung ausgeschlossen werden.

Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe von Außentüren, sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den im Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen weder selbst Schaden erleidet noch anderen Schaden zufügt.

Sofern Sicherheitsgurte vorhanden sind, sind diese anzulegen. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der BO-Kraft. Stehen im Gang ist nicht erlaubt.

 

§ 8 Sonstiges

  1. Mit der Bestellung werden die ABG von Rapunzel Event& Trucking Service anerkannt.
  2. Der Gerichtsstand für alle Schwierigkeiten, die sich aus dem Beförderungsvertrag ergeben, wird durch den Sitz des Unternehmens bestimmt.

 

§ 9 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

  1. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

 

§ 10 Durchführung

  1. Wir sind bestrebt, bestellte Nightliner pünktlich, sauber und im verkehrssicheren Zustand bereitzustellen und einen im Vorfeld aufgestellten Tourplan möglichst einzuhalten, doch ohne Gewähr.  Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft, EU- Sozialvorschriften und Arbeitsvorschriften einhalten. Der Auftraggeber darf daher dem Fahrpersonal keine Anweisungen erteilen, die die Einhaltung dieser Vorschriften nicht gewährleisten. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft. Abweichungen vom Routing, Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen aller Art, für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadenersatzpflicht gegenüber dem Besteller. Kann ein Vertrag aus Gründen der höheren Gewalt (§5 Abs. 1) nicht eingehalten werden, bemühen wir uns um gleichwertigen Ersatz bzw. um eine günstige Rückführung der Fahrgäste.  Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

§ 11 Haftung

  1. Rapunzel Event & Trucking Service haftet für Sachschäden im Rahmen des § 23 Personenbeförderungsgesetz (Haftungsausschluss, soweit der Sachschaden Euro 1.022,58 je Person übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Rapunzel Event & Trucking Service beruht).
  2. Im Übrigen ist die Haftung für Pflichtverletzungen im Rahmen des abgeschlossenen Mietvertrages gleich aus welchem Rechtsgrund seitens der Rapunzel Event & Trucking Service auf den dreifachen Tagesmietpreis beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unberührt hiervon bleibt die Haftung der Rapunzel Event & Trucking Service wegen fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  3. Deliktische Ansprüche, die ihre Grundlage außerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen Rapunzel Event & Trucking Service und dem Besteller haben, bleiben von der Haftungsbeschränkung unberührt.
  4. Eine weitergehende Haftung der Rapunzel Event & Trucking Service ist ausgeschlossen, wobei auf § 2 Abs. 3 verwiesen wird.
  5. Rapunzel Event & Trucking Service haftet nicht bei einem Veranstaltungsausfall.
  6. Eine Veranstaltungsausfallversicherung mit der Klausel „erweiterten Nichtauftritts von Personen“ kann nach Absprache abgeschlossen werden. Die Versicherung schließt der Besteller oder Veranstalter direkt mit der Versicherung ab.
  7. Für Gepäck oder Equipment an Bord oder im Anhänger gilt § 6 Abs. 1 und es sollte eine individuelle Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zusatzversicherungen schließt der Besteller für seine Fahrgäste direkt mit der Versicherung ab.
  8. Die allgemein gültigen Zoll-, Rechts- & Hygienevorschriften sind einzuhalten.
  9. Während der Fahrt ist den Anweisungen der Fahrer zu folgen.
  10. Rapunzel Event & Trucking Service über nimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Fahrgäste.
  11. Die Haftung für die Nutzung, die Funktion von Extraausstattungen und mitgebrachtem Eigentum ist ausgeschlossen.
  12. Der Besteller haftet für alle verursachten Schäden an den bereitgestellten Fahrzeugen und deren Interieur, die von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen über das Maß einer normalen Nutzung verursacht werden.

 

 § 12 Geltendes Recht

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.